Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom KFZ-Sachverständigenbüro Jochen Masa -folgend als AN (Auftragsnehmer) bezeichnet – erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich und werden von Ihnen nochmals vor Ort schriftlich bestätigt.
Der Auftraggeber (folgend als AG bezeichnet) hat dem AN alle zur Ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.
Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen.
Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, das mit der Ausführung des Dienstleistungsvertrages, vor Ende der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen wird.
Bei vollständiger Vertragserfüllung verliert der AG sein Widerrufsrecht.
Der AG wird vom AN bei Auftragsannahme auf dessen AGB`s hingewiesen.
3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und Zweckdienlichen erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig.
Wurde eine Abtrittserklärung unterschrieben ist eine Vorauskasse des Auftraggebers für das Sachverständigenhonorar erstmals nicht nötig.
Da die Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung erfolgt.
Sollte die gegnerische Versicherung nur einen Teil- oder gar nicht bezahlen, so schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer das Übrige Sachverständigenhonorar noch.
Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus dem Grundhonorar zuzüglich Nebenkosten zusammen (Grundlage nach der aktuellen BVSK- Honorarbefragung).
Die Honorartabelle kann im Internet beim BVSK sowie aber auch in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden.
Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto, zuzüglich einer Wertminderung maßgebend.
Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert (brutto) des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von 120, 00 Euro netto pro Stunde zuzüglich Nebenkosten nebst Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
6. Rechnungsprüfungsberichte / Reparaturbestätigungen / Nachbesichtigungen
Rechnungsprüfungsberichte und Reparaturbestätigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 20% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zuzüglich Nebenkosten berechnet.
Nachbesichtigungen des Fahrzeugs nach Demontage im Schadenbereich werden mit 10% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zuzüglich Nebenkosten berechnet.
7. Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Post, Telefax oder E-Mail mitzuteilen.
Stornierungskosten werden nach dem bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Arbeitsaufwand mit 120, 00 Euro netto pro Stunde zuzüglich Nebenkosten nebst Mehrwertsteuer berechnet.
8. Gutachtenerstellung
Der Ersatzpflichtige Versicherer erhält, soweit nicht anders vereinbart, das jeweilige Original des Gutachtens (inklusive Digitalfotos) und der entsprechenden Honorarrechnung.
Der AG erhält die vorstehend genannten Dokumente als Kopie.
Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt des Gutachtens werden vom AN so gestaltet, dass sie den Anforderungen für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen.
Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim Sachverständigen.
9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen sofern innerhalb eines Monats nach Empfang des Gutachtens keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war.
Die Haftung einschließlich Folgeschäden und der Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Mehrwertsteuer
Sämtliche in der Honorartabelle und den AGB aufgeführten Beträge verstehen sich- soweit nicht anders ausgewiesen- Immer zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
13. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, das Kfz-Sachverständigenbüro Jochen Masa, Kirchstraße 3, 40764 Langenfeld, E-Mail: autotechnik-masa@t-online.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Post oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
14. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
Die Widerrufsbelehrung wird dem AG bei der Auftragserteilung zusammen mit einem Widerrufsformular in schriftlicher Form übergeben und muss dann vom AG unterzeichnet werden.
15. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
16. Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Für Ansprüche aus gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen (in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern) einschließlich Geld- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Gerichtsstand ist Langenfeld).